Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Website stiftung-opferschutz.nrw im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website stiftung-opferschutz.nrw einschließlich aller Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in Verbindung mit § 10e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.04.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung (BIK BITV-Test sowie den Erfolgskriterien der WCAG 2.1) erstellt.

Hinweise zur Nutzung

Der Notausgang-Button ist zusätzlich zur regulären Navigation jederzeit über die Tastenkombination STRG + X erreichbar.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, können Sie sich an uns wenden:

Telefon: (0211) 837 19 77
E-Mail: kontakt@stiftung-opferschutz.nrw.de

Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: schlichtungsstelle-bgg@msb.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/schlichtungsstelle-bgg

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.