Finanzielle Unterstützung

Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen unterstützt Opfer von Gewalt finanziell. In einer akuten Notlage unmittelbar nach der Tat können Gewaltopfer und ihnen nahestehende Personen eine Soforthilfe von i.d.R. 1.000 Euro erhalten. In bestimmten Fällen können zudem einmalig bis zu 10.000 Euro ausgezahlt werden. Auch Leistungen an Hinterbliebene sind grundsätzlich möglich.

Die wichtigsten Informationen zur Stiftung und zum Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung?

Hotline

(0211) 837 19 77

Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr

E-Mail

kontakt@stiftung-opferschutz.nrw.de