Herzlich willkommen

Menschen, die unverschuldet Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden, leiden oft unter den körperlichen und seelischen Folgen. Kommen dann noch finanzielle Nöte hinzu, braucht es manchmal Hilfe, um wieder auf die Füße zu kommen. Und genau das leistet die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen.

Auch wir wissen: Geld kann die Tat als solche nicht ungeschehen machen. Doch ohne Entschädigung erfahren die Opfer ein weiteres Mal Unrecht. 

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag bei uns stellen können, aber auch, wo Sie zusätzliche Hilfe finden. Wenn Sie weitere Fragen haben oder die Stiftung unterstützen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. 

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung?

Sie wurden Opfer einer Straftat und benötigen akute Hilfe?

Notfallnummern

Polizei

Notfallnummer
110

Notruf

Notfallnummer
112

Hilfetelefon
"Gewalt gegen Männer"

Telefonnummer
08000 1239900

Hier können Sie online eine Anzeige erstatten: Internetwache der Polizei

Zur Online-Anzeige

Beratung für Opfer von Gewalttaten:

Das Portal www.opferschutzportal.nrw der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet Opfern von Gewalt, deren Angehörigen und allen Interessierten schnelle Hilfe, bündelt alle geförderten Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen auf einer Seite und führt zielgerichtet zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten.

Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:

Die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist zentrale Ansprechpartnerin für Opfer von Straf- und Gewalttaten.
Telefon: (0221) 39909964
E-Mail: poststelle@opferschutzbeauftragte.nrw.de
Website: www.opferschutzbeauftragte.nrw.de

Die Errichtung der Stiftung erfolgte auf Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen. Rechtlich zuständig für die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.