Stiftung kennenlernen
Die Stiftung hat den Auftrag, Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige finanziell zu unterstützen, die zum Beispiel keine Ansprüche auf andere tatbezogene finanzielle Hilfen haben oder verwirklichen können. Gegründet und mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde die Stiftung auf Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Mit der Gründung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen werden die Rechte von Gewaltopfern in Nordrhein-Westfalen wesentlich und dauerhaft gestärkt. Denn die Stiftung versteht sich als aktiver Teil eines starken landes- und bundesweiten Netzwerkes zum Thema Opferschutz, das betroffenen Menschen auf unterschiedlichen Ebenen und zu unterschiedlichen Fragestellungen Unterstützung und Hilfe ermöglicht.
Wesentliche Aufgaben innerhalb der Stiftung übernehmen der Stiftungsrat, der Stiftungsvorstand und die Geschäftsstelle.
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat hat derzeit neun Mitglieder: Jeweils ein Mitglied wird von den Landtagsfraktionen bestimmt, zwei weitere Mitglieder entsenden das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch ein/e Vertreter/in der für die Belange des Opferschutzes tätigen zivilgesellschaftlichen Verbände sowie die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen gehören dem Stiftungsrat an. Eine Neubesetzung erfolgt zu Beginn einer jeden Legislaturperiode.
Der Stiftungsrat entscheidet über die Bewilligung von Unterstützungsleistungen in jedem Einzelfall und über grundsätzliche Angelegenheiten der Stiftung.
Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen
(Stand: 1. August 2023)
Der Vorstand
Die Geschäfte der Stiftung führt ein ehrenamtlich tätiger Stiftungsvorstand. Die Vorstandsmitglieder werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt.
Nachfolgend haben wir für Sie einige zentrale Dokumente zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie sich mehr über die Stiftung, ihre Aufgaben und die konkreten Unterstützungsleistungen erfahren können.